Digitalpakt Schule 2.0: Förderung für Schulträger | ciSio
Digitalpakt 2.0 · 2026–2030

Förderung nutzen. Heute richtig aufstellen. Damit Zukunft Schule macht.

Mit ciSio und dem Digitalpakt 2.0 wird aus Förderung nachhaltige Schulentwicklung. Von der technischen Infrastruktur über Medienkompetenz und Qualifizierung bis zur Umsetzung im Unterricht.

KI-Strategie
Mensch im Fokus
Expertise im öffentlichen Sektor
  • 13.10.2026 · Für Sachaufwandsträger in Bayern
  • 03.11.2026 · Für Lehrerinnen und Lehrer
  • 04.11.2026 · Für Schulleitungen und Digitalisierungsbeauftragte
  • 05.11.2026 · Für Schulträger deutschlandweit
Digitalpakt 2.0 · Allgemein

Was ändert sich mit dem Digitalpakt Schule 2.0?

Der Digitalpakt Schule 2.0 stellt von 2026 bis 2030 bundesweit 5 Mrd. Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur bereit, je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich.

Pauschalierte Zuweisungen

Weniger Bürokratie

Länderübergreifende Vorhaben

5 Mrd. €
Gesamtvolumen bundesweit
Bund 2,5 Mrd. € · Länder 2,5 Mrd. €
2026–2030
Förderzeitraum
Maßnahmen bis Ende 2032 abschließen
16
Länder mit eigener Richtlinie
Tempo & Details unterscheiden sich
Die drei Handlungsstränge
STRANG I

Digitale Ausstattung & IT-Infrastruktur

Finanzhilfen von Bund über Länder an Schulträger: WLAN, Endgeräte, Netzwerktechnik, Lernplattformen sowie Beratung, Planung und Administration.

STRANG II

Schul- & Unterrichtsentwicklung

Liegt in Länderverantwortung, ohne eigene Bundes-Finanzhilfe. Sie umfasst pädagogische Konzepte und Unterrichtsentwicklung.

STRANG III

Digitales Lehren und Lernen

Bund-Länder-Initiative mit eigenem Forschungsbudget. Sie leistet Cluster- und Transferarbeit zu digitalen Lehr- und Lernformen.

16 Länder, 16 Förderrichtlinien, dazu ein Sonderweg Bayern

Anträge sind erst möglich, wenn das jeweilige Land seine Förderrichtlinie erlassen hat. Genau hier entsteht der Beratungsbedarf.

Vorbereitende Maßnahmen können Sie ab dem 1. Januar 2026 förderfähig aufsetzen

Sie müssen nicht auf die Landesrichtlinie warten. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Wer Konzepte, Bestandsaufnahmen und Medienentwicklungspläne jetzt richtig aufsetzt, hält sie förderfähig. Verbindlich entscheidet das die Landesrichtlinie, und genau deshalb kommt es darauf an, wie Sie jetzt vorgehen.

Wir kennen den aktuellen Stand. Sprechen Sie uns an.

Warum jetzt

Warum reicht es nicht, auf die Förderrichtlinie zu warten?

Fördermittel werden nur dann abgerufen, wenn Strukturen, Zuständigkeiten und Konzepte bereits stehen. Der Digitalpakt Schule 1.0 zeigt, was sonst geschieht.

Ein Teil der Mittel blieb ungenutzt

Beim Administrations-Programm des Digitalpakt Schule 1.0 wurde ein Teil der Mittel nicht abgerufen. Der Bundesrechnungshof stellte gravierende Mängel bei der Umsetzung fest. Vor der Mittelverteilung ermittelte das Ministerium nicht, welche Schulträger überhaupt über professionelle IT-Administrationsstrukturen verfügten.

Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO „Umsetzung der Zusatzvereinbarung Administration zum DigitalPakt Schule", 12. Juni 2024

Warum jetzt schon vorbereiten?

Starten Sie jetzt mit den Vorbereitungen, damit Ihre Maßnahmenpakete fertig vorliegen, sobald Ihr Land die Förderrichtlinie erlässt. Bis heute hat kein Bundesland eine in Kraft getretene Richtlinie veröffentlicht (Stand 27. August 2026). Wer erst dann beginnt, verliert die Zeit, die für Bestandsaufnahme, Konzept und Abstimmung nötig ist.

Je früher Sie sich mit Ihrem konkreten Bedarf beschäftigen, desto gezielter gelingt die Mittelverwendung. Sonst entscheidet, was sich am schnellsten umsetzen lässt.

Vorbereitung

Wie stellen Sie fest, wo Ihre Schulen digital stehen?

Bevor Fördermittel fließen, sollten Sie Ihre digitale Reife bestimmt haben. Die Future-Readiness-Matrix macht sie sichtbar, über 10 Handlungsfelder auf einer Reifegrad-Skala von 0 bis 4. Wir bewerten nicht nur, ob Technik vorhanden ist, sondern ob Infrastruktur, Pädagogik, Support, Datenschutz und Steuerung sinnvoll zusammenspielen. Aus der Lücke zwischen Ist und Zielbild entsteht Ihr priorisierter Fahrplan.

Reifegrad-Profil Ihrer Schule

10 Handlungsfelder · Skala 0–4

IstZiel
StrategiePädagogikMedien & KIInfrastrukturSoftwareSupportQualifizierungDatenschutzOrganisationEvaluation
Ist heute1,3Einzelinitiativen vorhanden
Zielbild 3–5 J.3,2Digital integrierte Schule
Entwicklungslücke+1,9Grundlage für den MEP

Fünf Reifegrade von 0 bis 4

Jedes Handlungsfeld wird auf derselben Skala bewertet. So wird über alle Felder hinweg vergleichbar, wo die Schule steht und wie groß der Sprung zum Zielbild ist.

0
Nicht vorhanden
Das Thema ist nicht oder kaum bearbeitet. Keine verlässlichen Strukturen, Konzepte oder Zuständigkeiten.
1
Initial
Erste Einzelmaßnahmen oder engagierte Einzelpersonen, aber noch nicht systematisch oder schulweit abgestimmt.
2
Etabliert
Grundlegende Konzepte, Standards und Zuständigkeiten bestehen. Nachvollziehbar, aber noch nicht vollständig integriert.
3
Integriert
Schulweit geregelt, regelmäßig angewendet und mit Unterricht, Organisation, Support und Schulentwicklung verbunden.
4
Transformiert
Strategisch verankert, wird kontinuierlich weiterentwickelt und evaluiert. Das prägt die Schul- und Unterrichtskultur nachhaltig.

Die Ergebnisse fließen direkt in Ihren Medienentwicklungsplan

Ist-Stand, Zielbild, Lücken und Maßnahmen aus der Matrix bilden das Grundgerüst für MEP, Investitions- und Fortbildungsplanung sowie die Abstimmung mit dem Schulträger. Die Kosten der MEP-Erstellung lassen sich vollständig in den Förderantrag einrechnen.

Beispielhaftes Reifegrad-Profil. Ihre individuellen Werte ermitteln wir gemeinsam in der Standortbestimmung vor Ort. Für Anforderungen, die über die Standortbestimmung hinausgehen und die wir nicht selbst abbilden, binden wir unsere kompetenten und spezialisierten Partner ein.

Umsetzung

Wie geht es weiter, wenn die Mittel bewilligt sind?

Nach der Bewilligung entsteht für jedes Handlungsfeld ein ausgearbeitetes Konzept, danach folgt die konkrete Umsetzung. Die strategische Grundlage dafür legt die Future-Readiness-Matrix.

Förderfähige Leistungen in der Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung jedes Handlungsfeldes

Für jedes der zehn Handlungsfelder erstellen wir ein ausgearbeitetes Konzept und begleiten Sie anschließend bei der Umsetzung. Aufklappen für alle zehn Felder.

Strategie, Zielbild & SteuerungDigitales Zielbild, Steuerungsstruktur und Priorisierungslogik als verbindlicher Fahrplan.
Pädagogik & LernkulturDidaktisches Nutzungskonzept: Einsatzszenarien, fachliche Verankerung, Fortbildungsbezug.
Medienkompetenz & KICurriculares Konzept für Medien-, Daten- und KI-Kompetenz inklusive Nutzungsregeln.
Digitale InfrastrukturTechnisches Zielbild und Beschaffungskonzept für Netz, WLAN, Serverräume, Präsentationstechnik und Endgeräte.
Software & PlattformenKonzept für Lernplattform, Software-Portfolio sowie Rollen- und Rechtemodell.
Support & BetriebBetriebs- und Supportkonzept: Rollen, Zuständigkeiten, Meldewege, SLAs, Monitoring und Lifecycle, als Grundlage für einen tragfähigen laufenden Betrieb inkl. IT-Governance.
Qualifizierung & ChangeFortbildungs- und Change-Konzept mit Multiplikatorenstruktur.
Datenschutz & SicherheitDatenschutz- und Sicherheitskonzept, Nutzungsordnungen, Notfall- und Backupplan.
Organisation & ProzesseKonzept zur Digitalisierung von Verwaltungs- und Organisationsprozessen.
EvaluationKonzept für Reifegrad- und Wirkungsmessung sowie kontinuierliche Verbesserung.

MEP-Check & Update

Schnellcheck mit Ampelbericht, ob Ihr Medienentwicklungsplan antragstauglich ist. Dazu die vollständige Erstellung oder Fortschreibung nach dem 4-Teile-Modell.

Besonders sinnvoll, wenn die Future-Readiness-Matrix nicht mit uns erstellt wurde.

Förder-Anamnese & Antragspaket

Wir ermitteln Ihr verfügbares Fördervolumen und den Eigenanteil, befüllen den Förderantrag, stellen alle Anlagen zusammen, klären Vergabefragen und begleiten die Einreichung bis zur Bewilligung.

KI-Leitfaden & Datenschutz

Rechtssichere Regeln für KI-Tools im Schulkontext, DSGVO-konforme Alternativen und ein Datenschutzkonzept, integriert in den MEP. Optional mit Lehrkräfte-Workshop.

Lehrkräfte-Akademie

Schulungen für interaktive Displays, Lernmanagementsysteme und KI im Unterricht, damit die Technik wirklich im Klassenzimmer ankommt.

Vergabe- & Beschaffungsbegleitung

Vergaberechtssichere Ausschreibung, Angebotsvergleich und Beschaffungsplanung für Ihre Investitionen.

Umsetzungssteuerung

Projektleitung über alle Handlungsfelder: Fortschritt, Budget, Meilensteine und Abstimmung mit dem Schulträger aus einer Hand.

Strategie und Umsetzung aus einer Hand

Hardware und Netzwerkinfrastruktur sind nicht unser Kerngeschäft. Dafür haben wir spezialisierte Partner, die wir passgenau einbinden. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Ihrem bestehenden Anbieter zusammen.

Warum ciSio

Digitalpakt 2.0 braucht mehr als Technik. Er braucht Umsetzungskompetenz.

Fördermittel allein machen noch keine Schule digital. Entscheidend ist, aus Strategie, Technologie und pädagogischen Anforderungen eine Lösung zu entwickeln, die im Schulalltag tatsächlich funktioniert.

ciSio verbindet Digitalisierungskompetenz, Verwaltungserfahrung und Veränderungsmanagement. Wir denken nicht in Einzelmaßnahmen, sondern vom Ergebnis her: von der Förderstrategie über tragfähige Standards und funktionierende Technik bis zur Nutzung im Schulalltag. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how im öffentlichen Sektor, aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und aus den Projekten unserer Beraterinnen und Berater.

Unser Anspruch
  • Konzepte, die tatsächlich umgesetzt werden.
  • Technik, die im Schulalltag funktioniert.
  • Digitalisierung, die bei Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ankommt.
200+
Digitalisierungsprojekte erfolgreich abgeschlossen
Öffentlicher Sektor
Branchenfokus
2026–2032
Begleitung über die gesamte Laufzeit
Mensch
im Fokus
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Digitalpakt Schule 2.0

Jede Antwort nennt ihre Quelle. Wo wir etwas nicht belegen können, steht es nicht hier.

Bund und Länder stellen gemeinsam 5 Mrd. Euro für den Zeitraum 2026 bis 2030 bereit, davon 2,5 Mrd. Euro vom Bund. Rund 2 Mrd. Euro des Bundesanteils sind für landesbezogene Maßnahmen vorgesehen, 112,5 Mio. Euro für länderübergreifende Vorhaben.

Quelle: BMBFSFJ, digitalpaktschule.de, Digitalpakt 2.0

Antragsteller ist der Schulträger, also Kommune, Verwaltungsgemeinschaft, Landkreis oder freier Träger. Der Bund gewährt die Finanzhilfe den Ländern, die sie an die Schulträger weiterleiten. Die einzelne Schule ist weder Antragstellerin noch Zuwendungsempfängerin.

Quelle: Artikel 104c Grundgesetz

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Das ist kein Automatismus: Ob eine heute begonnene Maßnahme später anerkannt wird, entscheidet die Förderrichtlinie Ihres Landes. Häufig ist zusätzlich ein formeller Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Beginns nötig.

Quelle: BMBFSFJ, digitalpaktschule.de, abgerufen am 1. April 2026

Anträge sind möglich, sobald Ihr Bundesland seine Förderrichtlinie erlassen hat. Jedes der 16 Länder regelt das eigenständig, Tempo und Details unterscheiden sich deutlich. Einzelne Länder haben ihre Umsetzung bereits öffentlich beschrieben, andere nicht.

Quelle: Portale der Landesministerien, hier Schleswig-Holstein · Stand: August 2026. Der Länderstand ändert sich laufend.

Sie können alles vorbereiten, was unabhängig von der Förderrichtlinie ist, und das ist der größere Teil der Arbeit. Konkret: den Bestand an Technik, Verträgen und Lizenzen aufnehmen, die Zuständigkeiten zwischen Träger und Schulen klären, das Medienkonzept fortschreiben oder erstmals erstellen, den tatsächlichen Bedarf mit den Schulen abstimmen und Vergabeunterlagen vorbereiten. Wer damit erst nach der Richtlinie beginnt, verliert genau die Monate, die diese Schritte brauchen.

Die Future-Readiness-Matrix ordnet diese Schritte in zehn Handlungsfelder und macht die Lücke zwischen Ist-Stand und Zielbild sichtbar. Daraus entsteht eine priorisierte Reihenfolge statt einer Wunschliste.

Quelle: Vorgehen von ciSio, keine Förderauflage

Beim Administrations-Programm des Digitalpakt Schule 1.0 wurde ein Teil der Mittel nicht abgerufen. Der Bundesrechnungshof stellte gravierende Mängel bei der Umsetzung fest. Verteilt wurde nach dem Königsteiner Schlüssel, und vor der Mittelverteilung ermittelte das Ministerium nicht, welche Schulträger überhaupt über professionelle IT-Administrationsstrukturen verfügten.

Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO, 12. Juni 2024

Digitalpakt-Webinare

Aktuelle Webinare zum Digitalpakt Schule 2.0

Vier Live-Webinare, je 45 Minuten, zugeschnitten auf Ihre Rolle im Digitalpakt Schule 2.0.

Für Sachaufwandsträger in Bayern

Digitalpakt Schule 2.0: Was die Pro-Schüler-Pauschale für Ihre Planung bedeutet

Dienstag, 13.10.2026 · 13:00–13:45 Uhr
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Für Lehrerinnen und Lehrer

Digitalpakt Schule 2.0: Wie kommt der Bedarf in Ihrem Klassenzimmer an?

Dienstag, 03.11.2026 · 15:45–16:30 Uhr
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Für Schulleitungen und Digitalisierungsbeauftragte

Digitalpakt Schule 2.0: So überzeugt Ihr Medienkonzept den Schulträger

Mittwoch, 04.11.2026 · 15:45–16:30 Uhr
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Für Schulträger deutschlandweit

Digitalpakt Schule 2.0: Was Sie als Sachaufwandsträger jetzt vorbereiten können

Donnerstag, 05.11.2026 · 11:00–11:45 Uhr
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Paul Zöschg, ciSio GmbH
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